Honigverordnung
Die Honigverordnung vom 16.01.2004 enthält neben den Definitionen für Herkunft, Gewinnungsart, Honigarten und Qualitätsparameter zusätzliche Vorschriften für die Kennzeichnung von Honig. Danach ist künftig auch das Ursprungsland, in dem Honig erzeugt worden ist, auf dem Etikett anzugeben. Außerdem muss das Mindesthaltbarkeitsdatum auf der Verpackung stehen.