Honigprämierung 2009

Im Rahmen unserer Vertreterversammlung in Wolfenbüttel findet wieder eine Honigprämierung statt, zu der Mitglieder des Landesverbandes Honigproben einsenden können. Interessenten werden gebeten, sich bis zum 31. Juli 2009 bei der Geschäftsstelle des Landesverbandes anzumelden.

Teilnahmebedingungen

   

   

Honigbewertung 2008

Anlässlich der Vertreterversammlung am 18. Oktober 2008 in Uelzen haben aus dem gesamten Verbandsgebiet Imkerinnen und Imker mit teilweise sehr guten Ergebnissen an der Honigbewertung teilgenommen:

18 mal "Gold"
22 mal "Silber"
6 mal "Bronze"

Ergebnisse der Honigbewertung

Honigbewertung 2008    

   

Neue Aktionen

Der Deutsche Imkerbund wird im kommenden Jahr den heimischen Honig als naturbelassenes Qualitätsprodukt bewerben. Dazu wurden bereits neue Werbemittel hergestellt, die beim Deutschen Imkerbund bezogen werden können.

www.deutscherimkerbund.de

Autoaufkleber    

   
Echter Deutscher Honig
unterliegt den strengen Richtlinien des Deutschen Imkerbundes e.V. und der CMA und übertrifft die Vorschriften der deutschen Lebensmittelverordnung. Aufwendige Qualitätskontrollen gewährleisten die hochwertige Qualität des Honigs. Sie erkennen die Marke Echter Deutscher Honig am Imkerhonigglas und am grünen Etikett mit der Kontrollnummer und dem CMA-Gütezeichen. Weitere Infos finden Sie auch unter www.deutscherimkerbund.de
Imkerhonigglas    

   

Vermarktungsservice
Mit dem Imkerhonigglas des Deutschen Imkerbundes bieten wir unseren Mitgliedern einen Vermarktungsservice mit Warenzeichen, Werbung und Beratung.

Gewährverschlüsse können mit der "grünen Doppelbestellkarte" oder mit dem "Formular zur Bestellung von Gewährverschlüssen" angefordert werden.

Informationen zum Bezug von Gewährverschlüssen
Formular zur Bestellung von Gewährverschlüssen

Gewährverschluss    

   


Honigverordnung

Die Honigverordnung vom 16.01.2004 enthält neben den Definitionen für Herkunft, Gewinnungsart, Honigarten und Qualitätsparameter zusätzliche Vorschriften für die Kennzeichnung von Honig. Danach ist künftig auch das Ursprungsland, in dem Honig erzeugt worden ist, auf dem Etikett anzugeben. Außerdem muss das Mindesthaltbarkeitsdatum auf der Verpackung stehen.

Honigverordnung

   

   


Mindesthaltbarkeitsdatum

Mit dem Wegfall des § 1 Abs. 3 Nr. 4 der Lebensmittel-Kennzeichnungs-Verordnung durch die neue Honigverordnung vom 16.01.2004 muss auf dem Gewährverschluss zum Imkerhonigglas ein Mindesthaltbarkeitsdatum angegeben werden.
Auf dem Gewährverschluss ist dafür eine Freifläche im oberen Sechseck vorgesehen. Wir empfehlen, das MHD mit einem Zusatzetikett in der Größe 25 X 10 mm anzubringen. Das Zusatzetikett kann beim Deutschen Imkerbund bezogen werden..

Weitere Auskünfte in der Geschäftsstelle.

Information Mindesthaltbarkeitsdatum


Mindesthaltbarkeitsdatum - Anbringung mittels Etikett
   

   
       

 

   
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