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Honigprämierung
2009
Im
Rahmen unserer Vertreterversammlung in Wolfenbüttel findet
wieder eine Honigprämierung statt, zu der Mitglieder des Landesverbandes
Honigproben einsenden können. Interessenten werden gebeten,
sich bis zum 31. Juli 2009 bei der Geschäftsstelle des Landesverbandes
anzumelden.
Teilnahmebedingungen
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Honigbewertung
2008
Anlässlich
der Vertreterversammlung am 18. Oktober 2008 in Uelzen haben aus
dem gesamten Verbandsgebiet Imkerinnen und Imker mit teilweise sehr
guten Ergebnissen an der Honigbewertung teilgenommen:
18
mal "Gold"
22 mal "Silber"
6 mal "Bronze"
Ergebnisse
der Honigbewertung
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Neue
Aktionen
Der
Deutsche Imkerbund wird im kommenden Jahr den heimischen Honig als
naturbelassenes Qualitätsprodukt bewerben. Dazu wurden bereits
neue Werbemittel hergestellt, die beim Deutschen Imkerbund bezogen
werden können.
www.deutscherimkerbund.de
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Echter
Deutscher Honig
unterliegt den strengen Richtlinien des Deutschen Imkerbundes
e.V. und der CMA und übertrifft die Vorschriften der deutschen
Lebensmittelverordnung. Aufwendige Qualitätskontrollen gewährleisten
die hochwertige Qualität des Honigs. Sie erkennen die Marke Echter
Deutscher Honig am Imkerhonigglas und am grünen Etikett mit der
Kontrollnummer und dem CMA-Gütezeichen. Weitere Infos finden
Sie auch unter www.deutscherimkerbund.de |
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Vermarktungsservice
Mit dem Imkerhonigglas des Deutschen Imkerbundes bieten wir unseren
Mitgliedern einen Vermarktungsservice mit Warenzeichen, Werbung
und Beratung.
Gewährverschlüsse
können mit der "grünen Doppelbestellkarte"
oder mit dem "Formular zur Bestellung von Gewährverschlüssen"
angefordert werden.
Informationen
zum Bezug von Gewährverschlüssen
Formular
zur Bestellung von Gewährverschlüssen
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Honigverordnung
Die Honigverordnung vom 16.01.2004 enthält neben den Definitionen
für Herkunft, Gewinnungsart, Honigarten und Qualitätsparameter
zusätzliche Vorschriften für die Kennzeichnung von Honig.
Danach ist künftig auch das Ursprungsland, in dem Honig erzeugt
worden ist, auf dem Etikett anzugeben. Außerdem muss das Mindesthaltbarkeitsdatum
auf der Verpackung stehen.
Honigverordnung
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Mindesthaltbarkeitsdatum
Mit dem Wegfall des § 1 Abs. 3 Nr. 4 der Lebensmittel-Kennzeichnungs-Verordnung
durch die neue Honigverordnung vom 16.01.2004 muss auf dem Gewährverschluss
zum Imkerhonigglas ein Mindesthaltbarkeitsdatum angegeben werden.
Auf
dem Gewährverschluss ist dafür eine Freifläche im
oberen Sechseck vorgesehen. Wir empfehlen, das MHD mit einem Zusatzetikett
in der Größe 25 X 10 mm anzubringen. Das Zusatzetikett
kann beim Deutschen Imkerbund bezogen werden..
Weitere Auskünfte in der Geschäftsstelle.
Information
Mindesthaltbarkeitsdatum
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Landesverband
Hannoverscher Imker e.V.
© 2009
Impressum |
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